Obwohl in den letzten Jahren viele neue Frauenmilchbanken entstanden sind, liegt der Bedarf an Spenderinnenmilch weiterhin deutlich über dem, was die Milchbanken anbieten können. Leitende Früh- und Neugeborenenmediziner befürworten den Aufbau weiterer Frauenmilchbanken, damit jedes bedürftige Früh- und Neugeborene Zugang zu Milch aus einer Frauenmilchbank erhält. Oft scheitert der Aufbau neuer Milchbanken jedoch an den Kosten von Aufbau und Betrieb. Viele Frauenmilchbanken konnten nur dank Privatspenden, Stiftungsgeldern oder Elternfördervereinen eingerichtet werden.

Deshalb setzt sich die Frauenmilchbank-Initiative (FMBI) mit politischer Überzeugungsarbeit dafür ein, dass Kliniken beim Aufbau und Betrieb von Frauenmilchbanken unterstützt werden.

Landesparlamente unterstützen Frauenmilchbanken

Das Land Niedersachsen hat in Deutschland eine Vorreiterrolle inne, denn dort beschloss der Landtag im Dezember 2016 fraktionsübergreifend, den Aufbau von Frauenmilchbanken zu fördern. Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen hatten das Thema gemeinsam auf die Tagesordnung gesetzt. Seitdem entstanden an drei Kliniken Frauenmilchbanken: in Hannover (AUF DER BULT), in Vechta und in Wolfsburg. Ob das Land den Aufbau von Frauenmilchbanken an weiteren Kliniken unterstützen und den Betrieb von Milchbanken langfristig sichern wird, ist aktuell noch offen.

Im September 2020 wandte sich die FMBI an den Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein, um die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Notwendigkeit des Aufbaus von Frauenmilchbanken zu informieren. Kurz darauf wurde die FMBI auf Antrag des gesundheitspolitischen Sprechers des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) eingeladen, Ende Oktober im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landtages vorzutragen. Alle Fraktionen zeigten großes Interesse und schon am 10. Dezember 2020 verabschiedete der Landtag einstimmig einen gemeinsamen Antrag der Abgeordneten des SSW sowie der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP zum Aufbau und zur Inbetriebnahme von Frauenmilchbanken. Am 24. Februar 2021 beschloss der Landtag, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 300.000 EUR für die Förderung von Frauenmilchbanken einzusetzen. (Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung Wegweisender Landtagsbeschluss zur Förderung von Frauenmilchbanken in Schleswig-Holstein und auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Landtags).

In Nordrhein-Westfalen reichten die regierenden Fraktionen (CDU und FPD) im Juni 2021 den gemeinsamen Antrag “Aufbau von Muttermilchbanken, um die Gesundheit von Frühgeborenen durch nachhaltige Bereitstellung von Spender-Muttermilch sicherzustellen” im Landtag ein. Am 27. August gaben FMBI-Mitglieder, die die drei bestehenden Frauenmilchbanken in NRW repräsentieren, und weitere fünf Sachverständige ihre Stellungnahmen im Sozialausschuss des Landtags ab.

In Thüringen reichte die Fraktion der FDP im Januar 2021 einen Antrag zur Unterstützung des Aufbaus und Betriebs von Frauenmilchbanken ein, der bisher noch nicht im Landtag diskutiert worden ist.

Für die Erstattung der Mehrkosten: Spenderinnenmilch vs. Formulanahrung

Was die laufenden Kosten betrifft, sind Kliniken mit Frauenmilchbanken gegenüber Kliniken ohne Milchbanken in Deutschland finanziell benachteiligt, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Krankheitsprävention und zum besten Gedeihen von Frühgeborenen leisten. Die Versorgung von Frühgeborenen mit gespendeter Muttermilch ist nicht gesondert im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und im DRG-Entgeltsystem nicht abbildbar. Dadurch ergeben sich hohe Mehrkosten für Kliniken, die Frauenmilchbanken betreiben.

Die FMBI setzt sich auf mehreren Wegen dafür ein, dass die höheren Kosten für die Ernährung mit gespendeter Muttermilch endlich von den Krankenkassen gesondert erstattet werden.

  • Die FMBI ist Konsortialpartners im Projekt NEO-MILK (2021-2024), das vom Innovationsfonds der Bundesregierung gefördert wird. Nach Abschluss des Projekts wird die Förderinstitution die Ergebnisse des Projekts bewerten und auf Basis der erarbeiteten rechtlichen und strukturellen Grundlagen über die bundesweite Etablierung von Muttermilchbanken entscheiden.

  • Auch unsere Überzeugungsarbeit in Landtagen ist wichtig. Im Dezember 2020 machte der Landtag Schleswig-Holstein auch zum Thema Betriebskosten einen wichtigen Vorstoß. In ihrem einstimmig verabschiedeten Antrag riefen sie die Landesregierung auf, sich mithilfe von Gesprächen mit den Krankenkassen sowie auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Krankenkassen zukünftig „eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung“ von Frauenmilchbanken gewährleisten.

Weitere Informationen zum Thema Betriebskosten finden Sie hier.

Kleine Anfrage im Bundestag

Am 13. Oktober 2020 reichten FDP-Abgeordnete und die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage zum Thema Muttermilchbanken im Bundestag ein, um einen Überblick über die aktuelle Situation der Milchbanken und den Zugang Früh- und Neugeborener zu gespendeter humaner Milch in Deutschland zu bekommen. Die FMBI stellte daraufhin Informationen zur Verfügung, die sich in der Antwort der Bundesregierung vom 27. Oktober wiederfinden. Anschließend stellte die FMBI in der Pressemitteilung Frauenmilchbanken benötigen finanzielle Unterstützung bei Aufbau und Betrieb klar, dass Kliniken, die Frauenmilchbanken betreiben und somit in die Prävention investieren, weiterhin gegenüber Kliniken ohne Frauenmilchbanken finanziell benachteiligt sind.

 
 
 

Vortrag: Der niedersächsische Weg – Förderung von Frauenmilchbanken

Bei der Tagung LAC MATERNUM - Muttermilch und Frauenmilchbanken, die im Mai 2019 in Magdeburg stattfand, hielt Dr. Boris Robbers, Leiter des Referats Krankenhäuser im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, folgenden Vortrag über die Förderung von Frauenmilchbanken in Niedersachsen.