Der rechtliche Rahmen zum Umgang mit gespendeter Frauenmilch ist in der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Während einige Mitgliedsstaaten Gesetzgebung für Blut, Gewebe und Zellen anwenden, gilt Spendermilch in anderen rechtlich als Lebensmittel; in wieder anderen fehlt ein klarer rechtlicher Rahmen. Die Europäische Kommission schlussfolgerte in ihrer Veröffentlichung Evaluation of the Union legislation on blood, tissues and cells vom Oktober 2019 unter anderem, dass die geltende EU-Gesetzgebung zu Blut, Gewebe und Zellen neue Therapien, wie z.B. die Gabe von Spendermilch, nicht abdeckt und ggfs. einer Überarbeitung bedarf.

Die Europäische Kommission lädt Nichtregierungsorganisationen und andere Stakeholder ein, ihre Expertise und Sichtweisen einzubringen. Die Frauenmilchbank-Initiative (FMBI) übermittelte der Kommission im Dezember 2020 ihr Position Statement: CLOSING THE GAP - Increasing the Availability of Donor Human Milk. Die FMBI unterstützt das Vorhaben einer rechtlichen Vereinheitlichung, betont aber, dass neue Regulierungen nicht dazu führen dürfen, dass bedürftigen Früh- und Neugeborenen weniger Spendermilch zur Verfügung steht.

 

EU-Regulation von Frauenmilchbanken

Vortrag von Dr. Daniel Klotz, Frauenmilchbank-Initiative, Freiburg, im Rahmen des Webinars Frauenmilchbanken: gestern, heute, morgen vom 27. März 2021